__ aufgehoben und es finde am 7. September 2023 ein Gespräch zur Planung des weiteren Prozederes statt. Der in der Folge unternommene Versuch der Referentin, den Sachverhalt weiter zu erhellen (insbesondere: zu ermitteln, per wann die FU tatsächlich aufgehoben wurde bzw. werde sowie durch wen) scheiterte, da weder die fallführende Psychologin noch deren Stellvertretung anwesend waren. Die nach mehrmaliger Nachfrage erreichte leitende Psychologin G.________ zeigte keinerlei Verständnis für den rechtlichen Rahmen (insbesondere: Recht des Patienten auf Anhörung durch das Gericht bzw. auf Austritt bei Aufhebung der FU).