A. Der 1980 geborene A.________ wurde am 23. August 2023 in C.________/ZG von Dr. med. B.________, Fachärztin für Nervenkrankheiten (Neurologie) sowie für Psychiatrie und Psychotherapie, Oberärztin der D.________ AG, mit ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung (äFU) unter Verweis auf Fremdgefährdung in die Luzerner Psychiatrie, Klinik St. Urban, eingewiesen. B. Mit Beschwerde an das Bezirksgericht Willisau, datiert vom 31. August 2023 und eingegangen beim Bezirksgericht am Folgetag, beantragte A.________ die Aufhebung der äFU.