4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Beschwerdeführerin (via Chefarztsekretariat; mit ausführlicher Rechtsmittelbelehrung), an Dr. med. B.________, an die ärztliche Leitung der Triaplus AG Klinik Zugersee, an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug sowie an den Beistand M.________. Zug, 7. September 2023