4.1.2 Akut und konkret besteht jedoch kein Zweifel, dass die Beschwerdeführerin im Falle der sofortigen Entlassung aus der Klinik keine Medikamente mehr einnehmen würde zur Behandlung ihrer chronischen paranoiden Schizophrenie. Einerseits ist solches Verhalten der Patientin bereits aus der Vergangenheit hinlänglich (und wiederholt) aktenkundig, anderseits tut sie nach Lage der Akten auch aktuell klar kund, keine Neuroleptika einnehmen zu wollen. Das Medikament Fluanxol, das sie in der Vergangenheit zumindest Urteil F 2023 35 7