3.3 An der Anhörung vom 7. September 2023 erklärten der zuständige Oberarzt sowie der Gerichtsgutachter übereinstimmend, dass bei der Beschwerdeführerin weiterhin von der Diagnose einer (chronifizierten) paranoiden Schizophrenie auszugehen sei. Der Patientin fehle der Realitätsbezug. Sie verhalte sich klar wahnhaft, tätige ungefilterte Wahnaussagen (vgl. dazu auch die dem Gericht vorliegenden Beschwerdeschriften, in denen die Rede ist von durch Flugzeugturbinen abgetrennten Köpfen und Gesichtern sowie in Urteil F 2023 35 6