C. Am 7. September 2023 fand in den Räumen der Klinik eine Anhörung und Verhandlung statt. Die Beschwerdeführerin nahm daran nicht teil. Sie verweigerte auch die vorgängige Begutachtung durch den gerichtlichen Sachverständigen, offenbar in der unumstösslichen Überzeugung, es gehe um eine mögliche Ausschaffung und der Sachverständige habe ihre Reisefähigkeit zu prüfen. An der Verhandlung nahmen seitens der Klinik Oberarzt F.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Assistenzärztin Dr. med. G.________ teil. Als gerichtlicher Gutachter wirkte Dr. med. H.________, Facharzt