Diese verfügte er am 9. August 2023 in Zug, nach Rücksprache mit dem Beistand sowie dem Heimleiter des D.________ (vgl. Überweisungsschreiben datiert vom 8. August 2023, nachgeführt am 9. August 2023 sowie FU-Verfügung datiert vom 8. August 2023). B. Gegen diese Einweisung beschwerte sich A.________ mit Schreiben vom 15. bzw. 29. August 2023 bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug. Letztere überbrachte die Eingaben am 31. August 2023 zuständigkeitshalber dem Verwaltungsgericht, da A.________ darin u.a. ihre Entlassung aus der Klinik beantragte.