Kantons Zug beim Gericht einzureichen. Vielmehr hat er eine ungesicherte E-Mail an die Info-Box der Gerichtskanzlei verschickt (info.vg@zg.ch). Dabei handelt es sich um keine fristwahrende Eingabe. Als Dienstleistung für den Laien erklärt das Verwaltungsgericht auch auf seiner Website ausdrücklich und ausführlich, welchen Voraussetzungen elektronische Eingaben genügen müssen um rechtsgültig zu sein und hält explizit fest, dass Eingaben, die per E-Mail via info.vg@zg.ch übermittelt werden, nicht als rechtsgültig eingereicht gelten (https://zg.ch/de/recht-justiz/verwaltungsgerichtsverfahren/einleitungverwaltungsgerichtsverfahren/elektronische-eingaben).