Dies muss hier umso mehr gelten, als ihm aktenkundig spätestens seit dem 16. Juni 2023 bekannt war, dass ein Entscheid der KESB imminent, d.h. konkret im Laufe der Folgewoche zu erwarten sei (vgl. Anlage 5 zu seiner Stellungnahme vom 31. August 2023). Demnach hat die Beschwerdefrist am Tag nach erfolgter Zustellung, nämlich am 24. Juni 2023, zu laufen begonnen. Der dreissigste Tag der Frist fiel auf den Sonntag, 23. Juli 2023. Demnach endete diese am darauffolgenden Montag, 24. Juli 2023 (§ 10 Abs. 3 VRG). 2.5 Ebenfalls steht fest, dass die Beschwerde am 22. Juli 2023 dem Verwaltungsgericht per E-Mail zugeschickt sowie der norwegischen Post übergeben wurde.