Seine Beschwerde habe er jedenfalls rechtzeitig der norwegischen Post eingeliefert und parallel hierzu auch per E-Mail an das Verwaltungsgericht übermittelt. Sodann habe er angegeben, wie er während der Sommermonate am besten kontaktiert werden könne (per E-Mail bzw. auf seinem Mobiltelefon), da er in Norwegen sowie in Griechenland unterwegs gewesen sei.