C. Mit Schreiben vom 28. Juli 2023 teilte das Gericht dem Beschwerdeführer mit, nach der bisherigen Aktenlage sei davon auszugehen, dass der angefochtene Entscheid am 23. Juni 2023 zugestellt worden sei. Die Beschwerde sei erst am 27. Juli 2023 der Schweizerischen Post übergeben worden und am 28. Juli 2023 beim Verwaltungsgericht angekommen, weshalb sie verspätet sein dürfte. Dem Beschwerdeführer wurde die Gelegenheit eingeräumt, zum beabsichtigten Nichteintreten auf seine Beschwerde Stellung zu nehmen.