Zug die Eingabe der Staatsanwaltschaft des Kantons A.________ denn auch offensichtlich entgegengenommen, reagierte sie doch mit der Eröffnung eines Abklärungsverfahrens. Der Beschwerdeführer hat weiter zwar offensichtlich ein Interesse daran, dass seine Staatsanwaltschaft die sichergestellten Vermögenswerte herausgeben kann, nachdem die damit zusammenhängenden Strafverfahren offenbar seit bald zehn Jahren abgeschlossen sind. Er hat jedoch kein rechtlich geschütztes Interesse an der Errichtung einer Beistandschaft.