C. Mit Rechtsverzögerungsbeschwerde vom 19. Januar 2023 verlangt der Kanton A.________, es sei die KESB zu verpflichten, den Antrag vom 1. Juni 2022 umgehend zu behandeln bzw. zu prüfen und über die gestellten Anträge zeitnah, insbesondere über den (super-)provisorischen Antrag verzugslos, zu entscheiden. Das Verwaltungsgericht erwägt: