F 2023 2 2 A. Die Staatsanwaltschaft des Kantons A.________ beantragte bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zug (fortan: KESB) im Hinblick auf die Rückgabe beschlagnahmter Vermögenswerte mit Schreiben vom 1. Juni 2022 die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft für die Verwaltung des Vermögens von B.________, geb. 1941. Diese sei superprovisorisch zu errichten. B. Die KESB eröffnete ein – aktuell noch laufendes – Abklärungsverfahren.