Urteil F 2023 29 8 ein zu errichtendes Betriebskonto kann weiter gewährleistet werden, dass die mittels sukzessiver Verkäufe gelösten Summen A.________ nicht umgehend wieder abhandenkommen, sondern durch den Beistand in monatlichen Tranchen für die Bestreitung des Lebensunterhalts des Beschwerdeführers an diesen abgegeben werden können durch Überweisung auf ein separates Konto, woraus der Beschwerdeführer dann seinen Lebensunterhalt frei und selbstbestimmt bestreiten kann (vgl. zur leichten Beeinflussbarkeit als klassischer Anwendungsfall für den Entzug des Zugriffs auf einzelne Vermögenswerte etwa Yvo Biderbost, Basler Kommentar