Damit riskiere er nicht zuletzt auch den Verlust seiner Wohnung, da er von der Vermieterin bereits mehrmals gemahnt worden sei. Sofern ein Landverkauf zustande komme, seien weiter aufgrund des fortgesetzten Kontakts zur erwähnten Frau (bzw. deren Tochter) weitere betrügerische Abflüsse zu erwarten. Ein Vorsorgeauftrag oder eine Vorsorgevollmacht seien nicht bekannt. Familiäre Unterstützung erscheine nicht zielführend und niederschwellige Unterstützungsangebote z.B. der Schuldenberatungsstelle D.________, der E.________ oder der Beratungsstelle F.________ hätten bereits in der Vergangenheit erwiesenermassen nicht ausgereicht, um die drohenden Gefahren abzuwenden (KESBact.