Geld hat zukommen lassen, ausserstande sei, seine eigenen finanziellen Interessen zu wahren, insbesondere sich die liquiden Mittel zur Deckung seiner Grundbedürfnisse zu bewahren. Der Beschwerdeführer glaube nach wie vor an eine Rückzahlung von mehreren Hunderttausend Franken. Deshalb unternehme er keinerlei Schritte im Hinblick auf den objektiv notwendigen Verkauf (ggf. tranchenweise) seines Landwirtschaftslands. Damit riskiere er nicht zuletzt auch den Verlust seiner Wohnung, da er von der Vermieterin bereits mehrmals gemahnt worden sei.