Angesichts dieser Ausgangslage und gestützt auf ihre Abklärungen, zusammengefasst im Abklärungsbericht vom 14. März 2023 (KESB-act. 1.49), errichtete die KESB eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung. Der Beistandsperson übertrug sie die Befugnis, A.________ (jeweils "soweit nötig") beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten sowie bei der Verwaltung seiner finanziellen Angelegenheiten zu vertreten und seine Interessen in Bezug auf das ihm gehörende Landwirtschaftsland wahrzunehmen. Der Beistand wurde insbesondere beauftragt, letzteres "gemäss finanziellem Bedarf, allenfalls tranchenweise, zu veräussern". Schliesslich entzog die KESB A.____