A.b. Aktuell bewohnt A.________ nach wie vor eine Wohnung in der ehemals ihm gehörenden Liegenschaft in C.________, die er nun von der dortigen Bürgergemeinde mietet. Sein finanzieller Bedarf beläuft sich monatlich auf zwischen Fr. 3'000.– bis Fr. 4'000.– (KESB-act. 1.7, 1.19); dem stehen Einnahmen von monatlich ca. Fr. 2'320.– gegenüber (AHV-Rente, Pachtzins sowie Einnahmen für die Arbeit als Abwart; inwiefern A.________ daneben allenfalls weiterhin Einkommen aus Gelegenheitsarbeiten als Gärtner verdient, ist offenbar unklar). Aufgrund seines Landbesitzes (Bauernhof der Familie in C.________) wurde ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen verneint (vgl. KESB-act. 1.49