über einen Kontenstand von Fr. 70'643.–. Dieser reduzierte sich bis zum 1. Januar 2022 weiter auf ca. Fr. 7'000.–. Gleichzeitig erhielt der involvierte Schuldenberater Kenntnis davon, dass A.________ erneut Familienangehörige um Geld gebeten, bei der Steuerverwaltung sofort sein Guthaben zurückverlangt und ihm als Schuldenberater das Einblicksrecht auf das Konto entzogen habe. Dies führte in der Gesamtschau zur Erstattung einer Gefährdungsmeldung an die KESB (KESB-act. 1.1 ff.).