_ liess der Frau ab dem Jahr 2018 wiederholt grössere Geldsummen zukommen. Die verwendeten Gelder stammten aus seinem eigenen Vermögen, aus dem Vermögen seines zwischenzeitlich verstorbenen Bruders, dessen Beistand er gewesen war (Betrag von rund Fr. 30'000.–), sowie aus zahlreichen Darlehen von Familienangehörigen, Bekannten und Nachbarn. Durch die Vermögensdispositionen ("Darlehen" an die Frau in unklarem Gesamtbetrag; nach eigener Angabe mehrere Hunderttausend Franken) geriet A.________ finanziell in Bedrängnis (vgl. die zahlreichen Betreibungen u.a. durch die Grundpfandgläubigerin gemäss Betreibungsregisterauszug vom 29. August 2022, KESB-act.