Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands wird ad separatum verwiesen und der Rechtsvertreter wird aufgefordert, seine Honorarnote bis 2. August 2023 einzureichen. 4. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden. 5. Mitteilung an die Rechtsvertretung der Beschwerdeführerin (im Doppel) sowie an die ärztliche Vertretung der Triaplus AG Klinik Zugersee. Zug, 27. Juli 2023