Allerdings darf nur der notwendige Aufwand entschädigt werden. Der Rechtsvertreter wird aufgefordert, seine Honorarnote bis 2. August 2023 einzureichen. Urteil F 2023 27 11 Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. Die Beschwerde wird abgewiesen und die Anordnung von Zwangsmedikation vom 10. Juli 2023 bestätigt. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen.