Aus Sicht des Gutachters ist die regelmässige, tägliche Medikation unverzichtbar und alternativlos. Um dies zu gewährleisten sei bei fehlender Krankheits- und Behandlungseinsicht (welche letztere wiederum krankheitsbedingt sei) die zwangsweise Verabreichung notwendig. Die Klinikärzte betonten, Ziel sei selbstredend, die Beschwerdeführerin zur freiwilligen Einnahme zu motivieren. Mit der Anordnung der Zwangsmassnahme solle aber sichergestellt werde, dass die Behandlung nach den langen Monaten endlich durchgängig etabliert werde. Der Verlauf im vergangenen Jahr habe gezeigt, dass ohne Behandlung ein stabiles Leben ausserhalb des Klinikrahmens nicht möglich sei.