eine gute Schauspielerin. Die Diagnose stimme nicht; dies zu ändern sei aber Angelegenheit der Krankenkasse. Entsprechend der nur bedingten Krankheitseinsicht ist auch die Einsicht in die Behandlungsnotwendigkeit sehr fluktuierend. Gemäss Erklärung der Klinikärzte nimmt sie aktuell beide verordneten Medikamente ein, wobei erst beim Aripiprazol, nicht aber beim Olanzapin der notwendige Wirkspiegel erreicht worden sei. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass der Beschwerdeführerin in keiner Art die gravierenden Folgen der unregelmässigen Medikamenteneinnahme bewusst sind. In Bezug auf die Notwendigkeit der medikamentösen Behandlung muss