5.3 Die Beschwerdeführerin nimmt ab und zu freiwillig die ihr verordneten Medikamente ein. Sie spüre, dass Aripipranzol ihr gut tue, nicht hingegen das Olanzapin. Frau G.________ – die beste Ärztin, die sie je betreut habe – gehe auf ihre Befindlichkeiten ein und behandle sie sorgfältig wie ein rohes Ei. Sie sei durchaus bereit, auf Anordnung die Medikamente einzunehmen, wenn Frau G.________ dies verordne und dies ihrem Körpergefühl entspreche. Die Anhörung ergab, dass die Beschwerdeführerin nur eingeschränkt krankheitseinsichtig ist und ihre Diagnose nur wenig versteht. Manisch bedeute für sie, dass sie glücklich sei. Das Vorliegen von Wahnvorstellungen verneinte sie; sie sei