Urteil F 2023 27 8 weniger in einer Suizidalität als in der massiv drohenden und dauerhaften Verschlechterung ihres Krankheitsbildes begründet. Nur ein gleichmässig hoher Spiegel der Medikamentenwirkstoffe könne ihr diejenige Stabilität bringen, die es ihr ermögliche, wieder ein Leben ausserhalb der Klinik zu führen. Der Gutachter präzisierte dazu, dass ohne Medikamenteneinnahme in 60% aller Fälle ab dem 6./7. Lebensjahrzehnt nur noch eine betreute Wohnform denkbar sei.