_ vom 3. Juli 2023 beschrieben. Diese über lange Jahre bestehende und als gesichert geltende Diagnose ist aufgrund der Verlaufsberichte, aber auch aufgrund ihres Verhaltens und ihren Äusserungen in der Anhörung vom 27. Juli 2023 für das Gericht nachvollziehbar. Einleuchtend ist auch, dass die regelmässige, sprich tägliche Medikamenteneinnahme unabdingbar ist. 5.2 Die Beschwerdeführerin befindet sich dieses Jahr abgesehen von kurzen Unterbrüchen seit anfangs April in der Klinik. Dreimal musste sie wenige Tage nach Austritt fürsorgerisch untergebracht werden. Nach Angaben der Ärzte liegt ihre Selbstgefährdung