akademischer Bedeutung ist, da bei beiden Diagnosen die Behandlung lege artis identisch ist. Insbesondere betonte der Gutachter, dass die Beschwerdeführerin zurzeit immer noch akut wahnhaft und psychotisch sei, was sich u.a. aufgrund ihres sprunghaften Denkens mit wahnhaften Inhalten, bizarren Äusserungen und ihrer Affektinkontinenz zeige. Ihr noch andauernder, hochpsychotischer Zustand wurde einlässlich im Urteil des Verwaltungsgerichts C.________ vom 3. Juli 2023 beschrieben.