5. 5.1 Die Beschwerdeführerin ist aktuell das dreiundzwanzigste Mal in der Klinik Zugersee hospitalisiert. Nach ihren Angaben kommen noch zahlreiche weitere Aufenthalte insbesondere in der Klinik N.________ dazu. Bei ihr besteht nach übereinstimmender Auffassung der behandelnden Psychiater sowie des psychiatrischen Gutachters eine schwere psychische Erkrankung. Gemäss der Klinikärzte liegt bei ihr eine bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptomen (ICD-10 F31.2) vor. Diese Diagnose sei gesichert. Der gerichtliche Gutachter stellte als Differentialdiagnose eine schizoaffektive Störung in den Raum, was aber nach seiner Ansicht bloss von