Da – wie oben ausgeführt – Behandlungsplan und Anordnungsdokument im Zusammenhang zu lesen sind, schadet es vorliegend nicht, dass der Behandlungsplan wenig detailliert ist, insbesondere die Diagnose nicht festhält. Allerdings kann hier zugunsten der Klinik erwähnt werden, dass im Behandlungsplan vom 11. April 2023, der dem Gericht im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren gegen die am 12. April 2023 verfügte FU vorliegt, die Urteil F 2023 27 7 bipolare Grunderkrankung mit ihrer aktuellen wahnhaften und manischen Ausprägung ausführlich beschrieben ist, allerdings ebenfalls ohne die fachgerechte Klassifikation.