Es liegt ein Behandlungsplan vom 25. Juni 2023 vor, welcher vom Chefarzt, dessen Stellvertreter und der Ärztin, welche den Behandlungsplan erstellte, unterzeichnet ist. Dieser sieht zwar keine spezifisch bezeichnete Medikation vor, hält aber explizit fest, dass eine affektstabilisierende medikamentöse Therapie, idealerweise im Anschluss als Phasenprophylaxe verabreicht, als Behandlung geplant ist.