B. Am 20. Juli 2023 liess A.________ eine Beschwerde einreichen und beantragen, die Anordnung der medizinischen Massnahmen vom 10. Juli 2023 sei aufzuheben, soweit sie nicht nichtig sei; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. In prozessualer Hinsicht wurde die superprovisorische Mitteilung durch das Verwaltungsgericht an die Klinik verlangt, dass aufgrund der Beschwerde mit der Behandlung zugewartet werden müsse. Weiter sei die Beschwerdeführerin persönlich anzuhören. Es seien umfassende medizinische Abklärungen zu ihrem Gesundheitszustand durchzuführen und ein medizinisches Gutachten zu erstellen.