A.c Mit Anordnung vom 10. Juli 2023 verfügten Oberärztin G.________, praktische Ärztin, und Oberärztin Dr. H.________, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie Assistenzärztin I.________ die zwangsweise Verabreichung von 15 mg Aripiprazol per os und 20 mg Olanzapin per os resp. bei Verweigerung Aripiprazol 10 mg i.m (intramuskulär) sowie Olanzapin 20 mg i.m. Als Beginn der Zwangsbehandlung wurde der 21. Juli 2023 angesetzt mit einer voraussichtlichen Dauer von 14 Tagen. Begründet wurde die Indikation und Notwendigkeit der Massnahme mit der fehlenden Krankheits- und Behandlungseinsicht der Patientin, welche gemäss Anordnungsdokument an einer bipolaren