A.b Gemäss aktualisiertem Behandlungsplan vom 25. Juni 2023, gezeichnet von Chefarzt Prof. Dr. med. D.________ und E.________, stv. Chefarzt und Oberarzt/leitender Arzt, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, sowie der Ärztin F.________ (Erstellerin des Behandlungsplanes) soll A.________ mit der Therapie stabilisiert und vor (auch psychosozialer) Eigengefährdung geschützt werden. Dazu seien als Behandlungen initial Deeskalation, soweit nötig Reizregulation, Beziehungsarbeit, affektstabilisierende medikamentöse Therapie mit idealerweise im Anschluss Phasenprophylaxe geplant.