Am 24. Mai trat sie wiederum gegen den ärztlichen Rat aus der Klinik aus. Die schon am 26. Mai angeordnete FU wurde am 23. Juni aufgehoben, nachdem sich A.________ zunächst bereit erklärte, noch mehrere Wochen zu bleiben. Tatsächlich trat sie dann am selben Abend aus. Am 25. Juni wurde die – in diesem Jahr bereits dritte – FU angeordnet mit Verweis auf die psychische Störung und die bestehende Selbstgefährdung. Mit Entscheid vom 3. Juli 2023 wies das Verwaltungsgericht C.________ die dagegen erhobene Beschwerde ab.