5.2 Die sozialen Begleitumstände sind hier äusserst ungünstig. Die langjährige Ehefrau will sich vom Beschwerdeführer scheiden lassen und ist nicht mehr gewillt, diesen zuhause aufzunehmen, ebensowenig wie die gemeinsamen Kinder hierzu bereit sind. Wie der gerichtliche Gutachter nachvollziehbar darlegt, fällt damit das bisher stark stabilisierende familiäre Umfeld weg, was eine massive Labilisierung bedeutet.