Wenngleich es sich hierbei um eine Selbstüberschätzung handeln dürfte, kommt darin doch eine nur wenig unter der Oberfläche schwelende Aggressionsbereitschaft deutlich zum Ausdruck. Demnach besteht im Beurteilungszeitpunkt zweifelsohne eine erhebliche Selbst- und Fremdgefährdung aufgrund des aktuellen, ver- wirrt-aggressiven und teilweise wahnhaften Zustands, und infolgedessen ein klar ausgewiesener Bedarf an weiterer Betreuung, Abklärung und Behandlung.