Am Morgen sei er zurück nach H.________ gereist, wo er mit verschiedenen Polizisten habe Kontakt aufnehmen wollen, was diese aber abgelehnt hätten. So habe er dann ohne Polizeibegleitung ungefähr um sieben Uhr Morgens die Rückkehr in die eheliche Wohnung gewagt. Er sei übernächtigt und aggressiv gewesen und habe in der Wohnung seine Frau zur Rede gestellt, indem er sie gefragt habe, "was da laufe" (wohl im Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme sowie einer von der Frau im Januar 2023 an die KESB erstatteten Gefährdungsmeldung). Diese habe ihm entgegnet, sie meine es gut mit den Tabletten.