Urteil F 2023 26 8 zunächst nach H.________ gereist mit Fr. 25.– in der Tasche. Dort wollte er ohne Ausweisdokument und auf Rechnung im Hotel I.________ ein Zimmer beziehen, was durch das Hotel verweigert wurde. Alsdann entspann sich ein Konflikt mit einer obdachlosen Frau. Schliesslich habe er in H.________ den letzten Zug zurück nach J.________ bzw. K.________ verpasst, weshalb er dann einen Zug nach L.________ bestiegen habe. Dort sei er umhergeirrt, habe Zigaretten und Energy Drinks konsumiert und schliesslich knapp eine Stunde auf einer Bank in einem Wartehäuschen am Bahnhof schlafen können. Am Morgen sei er zurück nach H._____