in einem Hotel unterzukommen und zu wohnen, eine geregelte, adäquate Ernährung sicherzustellen oder sich um seine medizinischen Belange zu kümmern. Diese Einschätzung findet ihre Stütze nicht zuletzt in den Geschehnissen am Tag vor der Klinikeinweisung, welche der Beschwerdeführer in der gerichtlichen Anhörung detailliert schilderte. Am 26. Juni 2023 war er nach einem Konflikt mit der Ehefrau bezüglich der Einnahme von Aripiprazol (das er dann im Endergebnis eingenommen habe, trotz Überzeugung, dass dies bei ihm gemäss Packungsbeilage innert Stundenfrist zum Tod führen würde; allerdings sei er – so seine weitere Aussage – so schnell auch nicht totzukriegen)