Der gerichtliche Gutachter ordnete insbesondere die gegenwärtig im Raum stehenden Vorwürfe gegenüber der Ehefrau und dem Sohn als paranoide Verarbeitung der Scheidung ein. In der gerichtlichen Anhörung selber demonstrierte der Beschwerdeführer ein distanzloses und nicht situationsadäquates Verhalten, indem er sofort die Gestaltung des Verfahrens an Urteil F 2023 26 7