4.1.2 Akut und konkret absehbar ist hingegen nach übereinstimmender ärztlicher Auffassung, dass der Beschwerdeführer im aktuellen, offensichtlich krankhaften, Zustand sehr rasch anecken würde. Wie auch in der gerichtlichen Anhörung rasch klar wurde, decken sich die Wahrnehmungen des Beschwerdeführers aktuell nicht immer mit der Realität, sondern neigt er vielmehr zur paranoiden Verarbeitung realer Geschehnisse. Der gerichtliche Gutachter ordnete insbesondere die gegenwärtig im Raum stehenden Vorwürfe gegenüber der Ehefrau und dem Sohn als paranoide Verarbeitung der Scheidung ein.