Ausserdem gab er an, an einer Epilepsie zu leiden. Deshalb wolle er das Präparat Aripiprazol (ein Neuroleptikum zur Behandlung der Schizophrenie) nicht einnehmen, das ihm die Ehefrau jeweils verabreiche, sei dieses doch für ihn tödlich (Anm.: solches konnten die anwesenden Ärzte in der Anhörung nicht bestätigen; auch eine Konsultation des Compendium förderte lediglich eine relative Kontraindikation bei Krampfanfällen zutage). Aktuell benötige er keine Behandlung, sondern vielmehr einen Wechsel auf die offen ge- Urteil F 2023 26 6