3.2 Selber erklärte der Beschwerdeführer zwar gegenüber dem gerichtlichen Gutachter noch, an einer Schizophrenie zu leiden; gemäss dem Gutachter handle es sich aber nicht um eine verinnerlichte Erkenntnis. In der gerichtlichen Anhörung führte der Beschwerdeführer seine aktuelle kognitive Beeinträchtigung auf eine Mischung aus Übermüdung und Stress (verursacht durch das laufende Scheidungsverfahren sowie ein Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zur Errichtung einer Beistandschaft) zurück. Ausserdem gab er an, an einer Epilepsie zu leiden.