Auch auf die Medikation spreche er aktuell nicht mehr so gut an wie zuvor. Der gerichtliche Gutachter hebt zudem Schwierigkeiten in der Impulskontrolle hervor. Die Klinikeinweisung erfolgte am Morgen des 27. Juni 2023, nachdem der Beschwerdeführer eine Nacht unterwegs gewesen war und in die eheliche Wohnung zurückkehrte, wo es zum Konflikt mit der Ehefrau sowie dem gemeinsamen (erwachsenen) Sohn kam. Im Zusammenhang damit wurde durch die Polizei denn auch verfügt, dass der Beschwerdeführer die eheliche Wohnung vorerst bis zum 7. Juli 2023 nicht mehr betreten dürfe und seine Wohnungsschlüssel abgeben müsse (vgl. Art. 28b