Sicher bestünden kognitive Defizite, die weiter abklärungsbedürftig seien, wobei geplant sei, die nötigen weiteren Abklärungen im stationären Rahmen vorzunehmen, in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital G.________. Die Klinikvertreter weisen insbesondere darauf hin, dass in der Vergangenheit ein Hirntumor bestanden habe, dessen Dignität (Klassifizierung) unklar geblieben sei. Allenfalls liege (auch) ein organisches Problem vor. Jedenfalls habe der Beschwerdeführer seit dem letzten Klinikaufenthalt vor einigen Monaten kognitiv sehr stark abgebaut und präsentiere sich nun viel weniger adäquat im Auftreten. Auch auf die Medikation spreche er aktuell nicht mehr so gut an wie zuvor.