ständigen "Hin- und Hergeschoben werden" leidet, wohingegen er sich in der Klinik eigentlich wohl fühlt, abgesehen von der unerwünschten Beschränkung seiner persönlichen Freiheiten, die allerdings durch die Klinik offensichtlich so gering gehalten werden, wie es der Behandlungszweck erlaubt (mit etwa immer wieder auch unbegleiteten Ausgängen). Für diese Behandlung stellt die Klinik Zugersee auch nach Auffassung des psychiatrischen Gutachters eine geeignete Einrichtung dar.