5.2 Die sozialen Begleitumstände erscheinen äusserst ungünstig. Nach eigener Angabe verfügt der Beschwerdeführer über keinerlei familiäres, soziales oder berufliches Umfeld, sondern hat alle Kollegen verloren, ist sehr verschlossen und lebt in seiner eigenen Traumwelt. Mithin besteht ausserhalb der Klinik keinerlei tragfähiges soziales Netz, das den Beschwerdeführer im Falle eines Austritts aufzufangen und zu stützen vermöchte.