Beides erscheint indes als Vorabbedingung unrealistisch, sondern eher dürfte es umgekehrt sein, nämlich dass zuerst die Medikamenteneinnahme gesichert und der Cannabiskonsum zumindest reduziert werden muss, bevor der Beschwerdeführer in eine neue Wohnmöglichkeit übertreten und die Behörden allfällig tatsächlich bestehende reale Probleme als separat vom Wahn des Beschwerdeführers identifizieren können. Die behandelnde Ärztin sowie der psychiatrische Gutachter gehen dabei übereinstimmend davon aus, bei den vom Beschwerdeführer angesprochenen "realen Probleme" handle es sich wohl mehrheitlich um Eindrücke und Umstände, die zwar real seien, vom Patienten aber